Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Mobilität > Öffentlicher Verkehr
Für bestimmte Wassertierarten gibt es in Salzburg mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestlängen ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. Die geschonten Wassertierarten dürfen während der Schonzeit nicht gefangen werden. Gefangene Fische, die die festgesetzte Mindestlänge nicht aufweisen, müssen sofort und schonend in das Fischwasser zurückversetzt werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Bauen
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Jobs
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Todesfall
Umzug